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AGB für Seminare und Coaching

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare und Coachings sind Bestandteil des Zustandekommens eines Vertrags (Anmeldung).  

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1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Seminar-Veranstalter*in nach diesem Vertrag mit Vertragspartner*in, nachstehend "Teilnehmer*in" genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden die/der Teilnehmer*in schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die/der Teilnehmer*in nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Die/der Teilnehmer*in muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die/den Veranstalter*in absenden.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die/der Veranstalter*in bietet Coaching, Coachingveranstaltungen und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von Veranstalter*in unter anderem in den Geschäftsräumen, der eigenen Internetpräsenz und sonstig genutzten Medien bekannt gegeben. Seminare werden von Veranstalter*in selbst und in Verbindung mit Kooperationspartner*innen geplant und durchgeführt. 

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Veranstalter*in bietet Coaching und Seminare im Sinne von Lebensberatung, Persönlichkeitsentwicklung und im energetisch spirituellen Sinne an.

 

3. Zustandekommen des Vertrages 

3.1 Ein Vertrag mit der/dem Veranstalter*in kommt zustande, durch elektronische Post oder durch mündliche Absprache oder durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg sofern Anmeldeformulare zur Verfügung gestellt werden. 

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungsschreiben per elektronischer Post.

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle einer Betriebsveranstaltung, schließt die/der Veranstalter*in mit der für die Teilnehmer*innen verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich. 

3.5 Die/der Veranstalter*in behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung  der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. 

3.6 Im Voraus gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet  bzw. auf Wunsch des Teilnehmers für das Ersatzangebot verwendet.  

 

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des/der Veranstalter*in zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Diese ist im Internetauftritt des Anbieters, sowie auf den Anmeldebestätigungen zu entnehmen. Die Zahlung erfolgt im Regelfall per Überweisung oder bar zum Veranstaltungsbeginn, außer es sind ausdrücklich andere Modalitäten angegeben oder individuelle Vereinbarungen getroffen worden. 

4.3 Im Falle von Rechnungsstellung ist die Rechnung innerhalb von 21 Tagen ohne jeden Abzug fällig. 30 Tage nach Überschreitung der Fälligkeitstermine steht der/dem Veranstalter*in ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugskosten bleibt unberührt. 

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die der/dem Veranstalter*in auf ausdrücklichen Wunsch des/der Teilnehmer*in entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5 Sämtliche Leistungen des/der Veranstalter*in verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.

 

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen 

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Veranstalter*in und Teilnehmer*in. 

5.2 Werden einzelne Leistungen durch eine*n Teilnehmer*in nicht in Anspruch genommen, so behält sich die/der Veranstalter*in vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die/der Teilnehmer*in den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist. Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen höherer Gewalt stellt Veranstalter*in die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. 

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a) Für Seminare gilt: Eine Absage durch Teilnehmer*in ist bis 2 Wochen vor Seminarbeginn auch ohne triftigen Grund kostenfrei. Ab 2 Wochen vor Seminarbeginn wird eine Ausgleichszahlung in Höhe von 100 Euro erhoben.

 

b) Für Coaching und Einzeltermine gilt: Bei Absage von 4 Tagen vor Terminvereinbarung ohne triftigen Grund ist der aktuell gültige Stundensatz als Ausgleichszahlung fällig.

 

5.3 Für die wiederholte Teilnahme an den Modulen der Ausbildungen „Die Aura – Bewusstsein. Heilung. Erfüllung.“ besteht die Möglichkeit eines Wiederholertarifs im Ermessen des/der Veranstalter*in. Dieser ist individuell und im voraus abzusprechen.

 

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Der/die Teilnehmer*in verhält sich vertragswidrig, wenn sie/er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die/der Veranstalter*in vor, den/die Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen. Die/der Veranstalter*in behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem/der Teilnehmer*in unbenommen.

6.2 Seminarleiter*in/Coach/Trainer*in ist gegenüber den Teilnehmer*innen für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.  

 

7. Spezielle Teilnahmebedingungen

7.1 Die Teilnahme an den Seminaren des/der Veranstalter*in dient dem eigenen Lernen des/der Teilnehmer*in. Daher ist die/der Teilnehmer*in durch die Teilnahme grundsätzlich nicht berechtigt, die gelehrten und vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren weiter zu geben. Ausnahmen zu dieser Regelung sind schriftlich zu treffen und erfolgen unter Quellenangabe. 

7.2 Die Seminare der Veranstalter*in basieren auf der Schulung der Teilnehmer*in an den Veranstaltungsterminen selbst. Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen für den eigenen privaten Gebrauch sind mündlich beim Anbieter zu genehmigen. Das Urheberrecht des/der Veranstalter*in ist zu achten. 

7.3 Die Teilnahme an den Kursen der Reihe „Die Aura – Bewusstsein. Heilung. Erfüllung.“ berechtigt an der Teilnahme an den weiterführenden Kursen bei Heiko Wenig. Die/der Veranstalter*in ist für die Weitergabe der Kurse lizensiert. Die/der Veranstalter*in gibt daher die Kontaktdaten nach erfolgter schriftlicher Einverständnis an Heiko Wenig weiter.  Es gelten die Richtlinen der DSGVO.

 

8. Verschwiegenheitspflicht

Die/der Veranstalter*in verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des/der Teilnehmer*in/Auftraggeber*in Stillschweigen zu bewahren.

 

9. Haftung

9.1 Die/der Veranstalter*in haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der die/der Veranstalter*in ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die/der Veranstalter*in in demselben Umfang.

9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.   

 

 

 

Stand: September 2022

Gerichtstand: Berlin

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